General
Standard Terms and Conditions
of Heinz Kollmer GmbH as of
06/14/2002
1.
Allgemeines
1.1. Die Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Änderungen oder Ergänzungen
sowie Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für ein Abbedingen
des Schriftformerfordernisses.
1.2. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.
Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
Bestellungen und mündliche Abmachungen
bedürfen zur Gültigkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Unsere
Vertreter sind nur zur Vermittlung
berechtigt. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung der
Ware erklärt der Kunde verbindlich,
die bestellte Ware erwerben
zu wollen. Wir sind berechtigt,
das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von
2 Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den
Kunden erklärt werden.
2.3. Erfolgt die Bestellung
der Ware auf elektronischem
Wege, bedarf es keiner Bestätigung
des Zugangs der Bestellung.
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt
unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies
gilt nur für den Fall, dass
die Nichtlieferung nicht von
uns zu vertreten ist, insbesondere
bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer. Der Kunde wird über
die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
2.5. Sofern der Kunde die Ware
auf elektronischem Wege bestellt,
wird der Vertragstext von uns
gespeichert und dem Kunden auf
Verlangen nebst den vorliegenden
AGB per E-Mail zugesandt.
3.
Preise
3.1. Der angebotene Kaufpreis
ist bindend. Im Kaufpreis ist
die gesetzliche Umsatzsteuer
nicht enthalten. Porto, Verpackung,
Frachtkosten und Kosten für
die Klischeeherstellung trägt
der Kunde. Klischee-Kosten sind
Anteilkosten und werden bei
unveränderter Nachbestellung
nicht erneut erhoben. Bei Datenübermittlung
per E-Mail wird pro Auftrag
eine Pauschale für die Datensicht
in Höhe von EUR 15,-- berechnet.
3.2. Der Kunde verpflichtet
sich, nach Erhalt der Ware innerhalb
von 10 Tagen den Kaufpreis zu
zahlen. Nach Ablauf dieser Frist
kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Während des Verzugs ist die
Geldschuld in Höhe von 8 % über
dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Wir behalten uns vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
3.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug,
werden unsere sämtlichen übrigen
ihm gestundeten Forderungen,
unbeschadet eventueller Wechselhereinnahmen,
fällig.
3.4. Der Kunde hat ein Recht
zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch uns
anerkannt wurden. Der Kunde
kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn ein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
3.5. Lieferung gegen Nachnahme,
bzw. Vorauskasse bleibt vorbehalten.
Wechsel werden lediglich nach
vorheriger Vereinbarung und
nur erfüllungshalber angenommen.
Diskont-, Bank- und Stempelspesen
trägt der Kunde.
4.
Lieferung, Versand
4.1. Teillieferungen sind in
zumutbarem Umfang vorbehalten.
Lieferfristen sind unverbindlich.
Verbindliche Termine bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.
4.2. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht
mit der Übergabe, beim Versendungskauf
mit der Auslieferung der Sache
an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt auf den Käufer
über.
4.3. Der Übergabe steht es gleich,
wenn der Kunde im Verzug der
Annahme ist.
5. Gewährleistung
5.1. Für Mängel der Ware leisten
wir zunächst nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
5.2. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer
nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
5.3. Offensichtliche Mängel
müssen uns innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der
Ware schriftlich angezeigt werden;
andernfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruches
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Kunden trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und
für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
5.4. Wählt der Kunde wegen eines
Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht
ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt
der Kunde nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden,
wenn ihm dies zumutbar ist.
Der Schadensersatz beschränkt
sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Sache. Dies gilt nicht, wenn
wir die Vertragsverletzung arglistig
verursacht haben.
5.5. Die Gewährleistungsfrist
beträgt ein Jahr ab Ablieferung
der Ware.
5.6. Als Beschaffenheit der
Ware gilt grundsätzlich nur
die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware
dar.
6.
Haftungsbeschränkung
6.1. Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den
nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt
auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer
gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten haften wir
nicht.
6.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung. Weiter
gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens
des Kunden.
6.3. Schadensersatzansprüche
des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar
ist.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1.Wir behalten uns das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
vor.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet,
uns einen Zugriff Dritter auf
die Ware, etwa im Falle einer
Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen
oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Einen
Besitzwechsel der Ware sowie
den eigenen Wohnsitzwechsel
hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet,
die Ware bis zur völligen Bezahlung
unserer Forderungen so aufzubewahren,
dass jederzeit die mit Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware feststellbar
ist. Wir sind insoweit zur Überprüfung
berechtigt.
7.3. Wir sind berechtigt, bei
vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung einer der
vorstehenden Pflichten vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
8.
Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
8.2. Für alle aus dem Vertrag
sich ergebenden Rechte und Pflichten
ist Nürtingen Erfüllungsort.
8.3. Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag nach unserer
Wahl Nürtingen oder Stuttgart.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat oder Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klagerhebung
nicht bekannt sind.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen
des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der Unwirksamen möglichst
nahe kommt.